Smunch, the online canteen for happy teams

Essenszuschuss 2020: Das sollte der Arbeitgeber wissen

Liebe geht durch den Magen - das gilt auch für das Verhältnis zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern. Wer seine Mitarbeiter mit leckerem Mittagessen versorgt, steigert ihre Zufriedenheit und damit letztlich auch ihre Produktivität. Essenszuschüsse stellen somit eine Alternative zur Lohnerhöhung dar, die wenig Aufwand und vor allem wenig Kosten bedeutet. Sie haben noch gar nicht darüber nachgedacht oder finden das Thema ganz schön komplex? Auf den ersten Blick ist es das auch - deshalb haben wir uns der Sache angenommen.

Vorteile gegenüber Gehaltserhöhung

Viele Unternehmen denken bei Mitarbeitervorteilen oder -belohnung als Erstes an Gehaltserhöhungen. Jedoch müssen sowohl das Unternehmen als auch der Mitarbeiter hierfür hohe Abgaben leisten, sodass letztendlich wenig übrig bleibt. Ein Beispiel: Bei einer regulären Gehaltserhöhung von 100 Euro brutto pro Monat fallen für den Arbeitgeber etwa 120 Euro an Kosten an. Davon muss der Arbeitnehmer etwa 50 Euro versteuern - netto bleiben ihm also nur 50 Euro.

sparen

 

Somit stellen Gehaltserhöhungen nur selten einen wirklichen Vorteil für den Mitarbeiter dar. Sachbezüge und Essenszuschüsse sind für den Arbeitgeber eine steuerlich günstigere Alternative - und eine Option, von der beide Seiten etwas haben. Sie können als täglicher Benefit angeboten werden, oder in Form von gelegentlichen Team Lunches.

 

Unterschied zu Sachbezügen

Essenszuschüsse und Sachbezüge werden gerne in einem Zusammenhang genannt, wobei es sich aber um unterschiedliche Leistungen handelt. Doch was macht diesen Unterschied aus?

Bei Sachbezügen handelt es sich um ein Gut oder eine Dienstleistung, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellt - zum Beispiel einen Dienstwagen, ein Arbeitshandy oder Tankgutscheine. Für Sachbezüge gilt ein steuerlicher Freibetrag von 44 Euro pro Monat. Wird dieser überschritten, muss die gesamte Summe versteuert werden.

Andere Regelungen gelten hingegen für Essenszuschüsse: Hier lässt sich ein steueroptimierter Vorteil von bis zu 6,50 Euro pro Tag und Mitarbeiter erzielen*. Doch wie kommt dieser zustande?

 

schreibtisch

 

Steuerlicher Vorteil

Durch den Essenszuschuss erhält der Mitarbeiter einen geldwerten Vorteil, da seine Lebenshaltungskosten durch kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten sinken. Aus diesem Grund wären Essenszuschüsse theoretisch dem Arbeitslohn hinzuzurechnen und somit lohnsteuerpflichtig.

Warum theoretisch? Ganz einfach: Es gibt einen amtlichen Sachbezugswert für Mittagsmahlzeiten, der 2020 bei 3,40 Euro pro Mitarbeiter und Tag liegt. Der tatsächliche Preis ist dem Finanzamt egal – für ein Mittagessen werden pauschal diese 3,40 Euro angesetzt. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber einen Betrag hinzuzahlen, der bis 3,10 Euro steuerfrei ist. Somit ergibt sich Gesamtwert von 6,50 Euro pro Mittagessen.

 

taschenrechner

 

Zu beachtende Details

Allerdings gibt es bei dieser Kalkulation ein paar Dinge zu beachten: Wenn der Mitarbeiter eine Zuzahlung leistet, die höher als der amtliche Sachbezugswert ist, hat er keinen geldwerten Vorteil. Er hat schließlich selbst bezahlt, was ein Mittagessen amtlich gesehen kostet. Zahlt ein Arbeitnehmer also zum Beispiel 3,50 Euro zu seinem Essen hinzu, gibt es aus Sicht des Finanzamts keinen zu versteuernden geldwerten Vorteil.

Anders sieht es aus, wenn die Zuzahlung des Arbeitnehmers unter dem amtlichen Sachbezugswert von 3,40 Euro liegt. Zahlt er also nur 2,50 Euro zu seiner Mahlzeit hinzu, ergibt sich eine Differenz von 0,90 Euro, die als geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Die Lohnsteuer hierfür kann der Arbeitgeber mit 25 % pauschal übernehmen, wodurch zumindest die Beiträge zur Sozialversicherung entfallen.

Der amtliche Sachbezugswert von 3,40 Euro wird demnach entweder vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuert, aus dem Nettolohn des Arbeitnehmers getragen oder, wie im obigen Beispiel, aufgeteilt. Der Arbeitgeber kann darüber hinaus einen Zuschuss gewähren, der bis maximal 3,10 Euro in jedem Fall steuer- und sozialabgabenfrei bleibt.

 

steuern

 

Zusammenfassung

Das ist alles nicht ganz einfach zu durchschauen. Daher haben wir es noch einmal zu einer ganz einfachen Übersicht zusammengefasst: Ein Essenszuschuss ist steuerfrei, wenn sein Wert den Betrag von 6,50 Euro (Stand 2020) nicht übersteigt (Sachbezugswert von 3,40 Euro plus steuerfreier Arbeitgeberanteil von 3,10 Euro) und der Arbeitnehmer mindestens 3,40 Euro selber hinzuzahlt. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass pro Arbeitstag außerdem nur ein Zuschuss pro Arbeitnehmer gewährt werden darf.

Essenzuschüsse sind eine clevere Alternative zur Lohnerhöhung. Mit Smunch erhalten Ihre Mitarbeiter Mahlzeiten, die sie aus einem wechselnden Angebot frei wählen können. Erfahren Sie mehr über das Konzept und die Vorteile für Sie und Ihr Team

Genießen Sie Ihr Mittagessen!

Das Smunch Team

*Stand: Januar 2020

 

Smunch, the online canteen for happy teams

Subscribe Our Blog

Smunch Reviews with ekomi.de