Sachbezüge: Definition und Anwendung
Immer wieder fällt im Zusammenhang mit der Entlohnung von Mitarbeitern der Begriff "Sachbezüge". Doch was verbirgt sich eigentlich dahinter? Und sind Sachbezüge sinnvoll oder besser zu vermeiden? Hier kommt die Auflösung.
Definition
Sachbezug - der Name ist fast schon selbsterklärend: man "bezieht Sachen", erhält also Dinge. So lässt es sich ableiten, und genau dafür steht dieser Begriff aus dem Arbeits- und Steuerrecht auch. Sachbezüge sind indirekt erhaltene Einnahmen und werden deshalb als “indirekt” bezeichnet, weil sie zwar eine Art Entlohnung darstellen, aber anders als das Gehalt nicht direkt in finanzieller Form empfangen werden. Stattdessen handelt es sich um Güter oder Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer neben dem Gehalt bekommt. Da er sich diese dann nicht mehr selbst anschaffen muss, spart er Kosten, sodass Sachbezüge oftmals auch als geldwerter Vorteil beschrieben werden.
Vorteile für beide Seiten
Werden Sachbezüge richtig angewendet, bringen sie beiden Seiten - dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter - Vorteile. So muss der Arbeitgeber weniger Bruttolohn auszahlen, wenn er einen Teil dessen mit Natural-, Sach- oder anderen Leistungen ersetzt. Er spart also Sozialversicherungs- und Steuerausgaben. Zwar verursacht das Bereitstellen von Sachbezügen ebenfalls Kosten, diese sind jedoch in viele Fällen steuerlich absetzbar.
Für den Mitarbeiter sieht es etwas anders aus: In seinem Fall rechnet das Finanzamt den gesamten Wert aller erhaltenen Sachbezüge zusammen, der dann entsprechend versteuert werden muss. Jedoch gibt es auch hier die Möglichkeit, bei geschickter Anwendung der indirekten Entlohnung zu profitieren. Im Folgenden sind die gängigsten Möglichkeiten beschrieben.
Mögliche Steuer-Einsparungen bei Sachbezügen
- Freibetrag
Jeder Angestellte kann Sachbezüge (zum Beispiel ein Arbeitshandy, Tankgutscheine, usw.) im Wert von bis zu 44 € pro Monat steuerfrei erhalten - Aufmerksamkeiten
Jeder Mitarbeiter kann bis zu dreimal im Jahr Gutscheine und Geschenke von je maximal 60 € steuerfrei erhalten - Rabattfreibetrag
Angestellte können von ihrem Arbeitgeber produzierte Güter oder Dienstleistungen (zum Beispiel Gegenstände, aber auch Hotelübernachtungen und Ähnliches) im Wert von bis zu 1.080 € pro Jahr steuerfrei beziehen - Betriebsveranstaltungen
Unternehmen dürfen zweimal im Jahr bis zu 110 EUR pro Mitarbeiter steuerfrei für Betriebsveranstaltungen ausgeben. Dies kann zum Beispiel für ein Sommerfest oder eine Weihnachtsfeier genutzt werden. - Kindergartenbeiträge
Der Arbeitgeber kann seinem Mitarbeiter die Kosten für die Betreuung eines noch nicht schulpflichtigen Kindes steuerfrei erstatten.
Mitarbeiter-Benefits werden heutzutage besonders im Zuge des Employer Branding immer wichtiger. Angestellte schätzen solche Zusatzleistungen sehr und für viele Unternehmen stellen Sachbezüge eine praktikable Art dar, diese anzubieten.
Besonders wenn es um die Mitarbeiterverpflegung geht, ist Smunch eine gern gewählte Option. Auch hier sind Sachbezüge und Steuervorteile anwendbar und bieten so beiden Seiten ein hervorragendes Einsparpotenzial - und dazu leckeres Essen!
Viel Erfolg und guten Appetit,
Das Smunch Team
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