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Der Steuerfreibetrag bis 44 Euro pro Monat: Das steckt dahinter

Heutzutage wird der Arbeitsmarkt immer umkämpfter. Unternehmen müssen sich deshalb etwas einfallen lassen, wenn sie neue Mitarbeiter für sich gewinnen möchten. Viele greifen daher auf verschiedene Benefits zurück.

Neben Mitarbeiterverpflegung, einem Bürohund oder kostenlosem Bier am Freitag gibt es noch eine ganze Reihe klassischerer Optionen, die in die Kategorie der Sachbezüge fallen und somit steuerlich anders verbucht werden.

Sachbezüge lassen sich in zwei Kategorien einteilen: jene, die steuerbegünstigt sind, und jene, die von sämtlichen Steuern befreit sind. Zu Ersteren zählen beispielsweise Dienstwagen, ein Arbeitshandy oder ein Laptop. Zu den steuerfreien Sachleistungen gehören unter anderem Sachleistungen bis 44 Euro im Monat.

 

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Welche Sachleistungen sind bis 44 Euro pro Monat steuerfrei?

Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, jedem Mitarbeiter (auch Teilzeitkräften und Aushilfen) Sachleistungen bis 44 Euro pro Monat steuerfrei zu gewähren - so steht es in §8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Solche Sachleistungen können Zuschüsse zu den Tickets des ÖPNV, Tankgutscheine oder Geschenkkarten sein.

Für den Mitarbeiter stellt das die Möglichkeit dar, zusätzliche Leistungen von bis zu 528 Euro pro Jahr von seinem Arbeitgeber zu erhalten. Fallen diese in Form von Gutscheinen aus, darf er sie sogar ansparen und gesammelt einlösen.

 

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Was macht das so attraktiv?

Wer hier nach dem Haken sucht, wird nicht fündig werden, denn wenn alle Konditionen beachtet werden, bieten sich tatsächlich nur Vorteile: Mitarbeiter und Arbeitgeber sparen beide Steuern, während sich die Kaufkraft erhöht.

Für den Arbeitgeber ist die Steuerersparnis besonders bedeutend: Würde er dem Mitarbeiter 44 Euro netto als Bonus auszahlen, würde es für ihn unter Berücksichtigung aller Steuern und Abgaben einen Bruttobetrag von 96 Euro bedeuten. Eine Sachleistung ist daher wesentlich attraktiver und zudem eine beliebte Prämie sowie ein erfolgreiches Recruitment Tool.

 

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Was gilt es zu beachten?

Wichtig ist bei der Nutzung dieses Sachbezugs vor allem, dass der Betrag von 44 Euro nicht überschritten wird, denn ist das der Fall, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Beispiel: Der Arbeitgeber möchte einen Tankgutschein über 50 Euro ausstellen. Dann muss er nicht nur die 6 Euro, die über der 44-Euro-Marke liegen, sondern die gesamten 50 Euro versteuern - und zwar (gemäß §37 b EStG) mit satten 30 Prozent. Es empfiehlt sich daher, lieber den Mitarbeiter um eine Zuzahlung von 6 Euro zu bitten, oder einen Benefit über 44 Euro oder weniger zu vergeben.

Weiterhin gilt zu beachten, dass der Mitarbeiter zwar Gutscheine sammeln darf, der Arbeitgeber aber den monatlichen Betrag nicht kumulieren kann - hat er ihn in einem Monat nicht ausgeschöpft, bedeutet dies keineswegs, dass ihm im nächsten Monat ein höheres Budget zur Verfügung steht. Allerdings kann er innerhalb eines Monats verschiedene kleinere Beträge anrechnen - zum Beispiel zwei Gutscheine zu je 22 Euro.

Fallen für eine Bestellung einer Sachleistung Versandkosten an, so sind diese ebenfalls den 44 Euro zuzurechnen. Und übrigens: Findet ein Bargeschäft statt - zum Beispiel eine Auszahlung von 44 Euro mit der Aufforderung, sich davon etwas Schönes zu gönnen - gilt die Steuerbefreiung nicht!

 

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Wie kann man noch mehr Steuern sparen?

Der Betrag reicht nicht aus und Sie möchten Ihren Mitarbeitern mehr bieten? Kein Problem, denn Geschenke für bestimmte Anlässe, wie die Geburt eines Kindes oder ein runder Geburtstag, sind von diesen Sachleistungen ausgenommen. Sie können also über die 44 Euro pro Monat hinaus bis zu zweimal jährlich ebenfalls steuerfrei vergeben werden, sofern ihr Wert 60 Euro nicht überschreitet.

In jedem Fall gilt es, alle Konditionen genau im Auge zu behalten, denn Fehler können spätestens bei der Betriebsprüfung schnell teuer werden. Und Sie möchten ja nicht draufzahlen, sondern sparen - was mit dieser Erklärung auf jeden Fall gelingen dürfte!

 

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