Verpflegung ist nur eine von vielen Sachbezugswerten, die man Mitarbeitern bieten kann. Sie ist aber eine der Besten, denn jeder muss schließlich essen. Und wer spart dabei nicht gern tagtäglich eine Menge Geld?
Mit den Sachbezugswerten für 2022 kann pro Tag 6,67 EUR für Mittagessen, auf den Monat gerechnet also bis zu 206 EUR pro Mitarbeiter an Lohnnebenkosten investiert werden. Dabei sparen beide Seiten an Sozial- und Lohnsteuerabgaben. Mit wenig Aufwand und vor allem wenig Kosten profitieren nämlich Arbeitgeber und -nehmer gleichwertig. Bevor ihr euch in komplizierte Schreiben vom Finanzamt verirrt, zeigen wir euch an einfachen Beispielen, wie Arbeitgeber und -nehmer mit Sachbezügen für Verpflegung viel Geld sparen.
Generelle Informationen zu all den Möglichkeiten amtliche Sachbezüge als Arbeitsbonus zu geben, haben wir euch hier zusammengefasst:
Ganz klar: subventioniertes Essen ist eine einfache Möglichkeit für Unternehmen die Zufriedenheit ihrer Angestellten und damit letztlich auch Produktivität zu steigern. Arbeitspausen werden so maximal verbessert und Teams haben die Möglichkeit enger zusammenzuwachsen. Verpflegungszuschüsse sind außerdem der einzige Lohnzusatz, der von allen Mitarbeitern gleich benutzt werden kann - schließlich muss jede/r etwas essen täglich.
Teams wachsen so enger zusammen, essen deutlich gesünder im Durchschnitt und haben mehr Energie nach der Mittagspause. Umso besser also, wenn leckeres, nahrhaftes, gesundes Essen günstig ist.
Und das Beste daran? Verpflegungszuschuss kann zusätzlich zu anderen Sachbezugswerte für Dienstleistungen, und ebenso für Ausgaben für Aufmerksamkeiten und Geschenke gewährt werden. Somit können Unternehmen weitere Anreize für Mitarbeiterinnen schaffen.
Jährlich wird der Wert der Sachbezüge für Essensgutscheine vom Bundesfinanzministerium neu angesetzt. Dabei wird sich an den Verbraucherpreisen orientiert, weshalb der Wert bisher stets nach oben angepasst wurde. Während 2009 nur 5,83 EUR gespart werden konnten, wurde der amtliche Sachbezugswert im Jahr 2022 auf 6,67 EUR pro Tag und Mitarbeiter*in angehoben. Man kann also davon ausgehen, dass der Sachbezugswert auch zukünftig steigt.
Zusammengesetzt wird der Wert für Essenszuschuss durch:
Mittagessen / Abendessen
1. Amtlicher Sachbezug
2. Zuzahlung durch Arbeitgeber
(3. Zuzahlung durch Mitarbeiter)
Frühstück
1. Amtlicher Sachbezug
2. Zuzahlung durch Arbeitgeber
(3. Zuzahlung durch Mitarbeiter)
Gänzlich steuer- und abgabenfrei können Arbeitgeber einen freiwilligen Zuschuss von 3,10 EUR gewähren. Der amtliche Sachbezug für Verpflegungszuschuss ist dabei gleich der Zuzahlung, die mindestens von Mitarbeitern erbracht werden muss, um Steuervorteile voll zu nutzen.
Zahlen Angestellte weniger als 3,57 EUR (Stand 2022) dazu, haben Arbeitgeber*innen die Möglichkeit, die Differenz pauschal mit 25% zu versteuert. Bei dieser Pauschalversteuerung von 25% besteht immer der Vorteil, dass Sozialabgaben komplett entfallen. Sind Zuzahlung und Zuschuss geleistet, kommt diese Art der Lohnerhöhung beiden Seiten zugute.
Essenszuschuss erfordert nicht notwendigerweise eine betriebseigene Kantine, sondern kann in verschiedenen Formen gewährt werden. Unternehmen sparen tatsächlich an Umsatzsteuer, wenn keine Dienstleistung wie Bewirtschaftung in Kantine oder Restaurant erfolgt. Dennoch sind Gaststätten, fremde Kantinen, Essensmarken oder sogar servierfertige Lebensmittel aus dem Supermarkt befreit von Lohn- und Sozialabgaben.
Lies weitere Bedingungen die für Essenzuschuss erfüllt werden müssen
Eine aufwendige Sammelei von Papierbelegen kann auch durch digitale Essensmarken umgangen werden. Neben Apps gibt es auch Möglichkeiten wie Smunch, die Essenslieferung und Essenszuschuss direkt ohne Aufwand für das Unternehmen miteinberechnen. So spart man Zeit und Geld und verpflegt seine Mitarbeiter mit geringstem Aufwand.